Willkommen

bei der Gemeindeverwaltung Großschweidnitz, Ihr Bürgermeister Jons Anders

Information zur Grundsteuer

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, 

im Zuge der Grundsteuerreform hat im Januar dieses Jahres der überwiegende Teil von Ihnen als Grundstückseigentümer im Auftrag der Gemeinde Großschweidnitz von der Steuerstelle der Stadt Löbau Abgabenbescheide zur Zahlung der Grundsteuer erhalten. Um ggf. Gebühren zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, zu prüfen, ob Sie der darin enthaltenen Zahlungsaufforderung mit Fälligkeit 15.02.2025 bereits nachgekommen sind. 

Bitte prüfen Sie dabei auch, ob im Abgabenbescheid eine Bankverbindung zur Abbuchung der Forderungen vermerkt ist oder falls Sie nach Erhalt des Bescheides ein SEPALastschriftmandat erteilt haben, ob die Lastschrift ordnungsgemäß erfolgt ist. 

Sollten Sie das Abbuchungsverfahren noch wählen wollen, nutzen Sie bitte das dem Abgabenbescheid beigefügte Formular, treten Sie mit uns oder mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Kontakt oder nutzen Sie das Online Angebot: 

www.loebau.de →Bürgerservice & Verwaltung →Satzungen & Formulare →Formulare
hier: Formulare für den Bereich Stadtkasse 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auch wenn Sie Widerspruch bei der Gemeinde/ Steuerstelle der Stadt Löbau oder Einspruch beim Finanzamt Löbau eingelegt haben bzw. eine Korrektur der Veranlagung beim Finanzamt beantragt haben, der Ihnen vorliegende/ zuletzt ergangene Abgabenbescheid für Sie die verbindliche Grundlage zur Zahlung der Grundsteuer bleibt. 

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, d. h. die im Abgabenbescheid festgesetzten Grundsteuerforderungen bleiben bis zur endgültigen Entscheidung zum Widerspruch/ Einspruch/ Korrektur bestehen. Bei einigen Steuerveranlagungen muss auf Grund von Übertragungs- bzw. Erfassungsfehlern die Bearbeitung der Festsetzung der Grundsteuer durch die Steuerstelle noch erfolgen. 

Sollten Sie noch keinen Abgabenbescheid erhalten haben, bitten wir Sie, nicht den ursprünglichen Betrag (gültig bis 31.12.2024) zu zahlen.
Bitte warten Sie auf den Erhalt des neuen Abgabenbescheides. 

Für Fragen stehen wir Ihnen zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Löbau oder telefonisch unter 03585/ 450-230// 450- 231 bzw. unter kommunalsteuern@loebau.de gern zur Verfügung.

Ortsblatt

Liebe Bürger, Leserinnen und Leser des Ortsblattes unserer Gemeinde

Immer wieder erhalten wir Informationen von Bürgern der Gemeinde, dass das monatliche Ortsblatt bei Ihnen nicht zugestellt wurde. Trotz mehrfacher Informationen und Eingaben an den zuständigen Zustellservice hat sich in den letzten Monaten diesbezüglich keine größere Verbesserung der Situation ergeben. Um diesem Problem entgegenzuwirken und eine ordentliche Verteilung in Ihre Briefkästen zu ermöglichen, suchen wir zwei zuverlässige Zusteller/Zustellerinnen aus unserer Gemeinde, die einmal monatlich für max. 2-3 Stunden das Ortsblatt in die Briefkästen unserer Einwohner zustellen.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung unter der Tel.-Nr.: +49 (0)3585 83 26 67. Fragen und weitere Details dazu werden Ihnen dazu gern beantwortet.

 
Spielplatz

Information zum Spielplatz der Gemeinde

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass der Spielplatz der Gemeinde neben dem Feuerwehrgebäude ab Mitte Juni nur noch vom Eingangstor neben dem Feuerwehrgebäude und nicht von der Seite der Brückengasse zugänglich/begehbar ist.

Wir bitten Sie zu beachten, dass das Parken auf dem Parkplatz vor dem Feuerwehrgebäude verboten ist und bei Zuwiderhandlung kostenpflichtig geahndet wird.

 
Sporthalle

Die Sporthalle in Großschweidnitz hat noch freie Kapazitäten.

Gemeindeverwaltung

Telefon:  +49 (0)3585 83 26 67
Fax: +49 (0)3585 45 27 41
E-Mail:  info@~@grossschweidnitz.de


Ernst-Thälmann-Str. 63
02708 Großschweidnitz

Sprechzeiten Gemeinde

Montag bis
Donnerstag
08:00 - 12:00
MIttwoch13:00 - 18:00
Donnerstag13:00 - 17:00

Sprechzeiten Bürgermeister

Mittwoch08:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Donnerstag08:00 - 12:00
13:00 - 17:00

Gemeinderatssitzung

Kommender Gottesdienst

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