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Die Gemeinde Großschweidnitz

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Wichtige Informationen und Hinweise

Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Löbau

Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Löbau über den Beschluss des geänderten Entwurfes des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau sowie über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2026 (Beschlussnummer 15/2026/SR) und der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Löbau in seiner öffentlichen Sitzung am 07.07.2026 (Beschlussnummer 03/2026/GA) beschlossen jeweils den geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Löbau in der Fassung vom 03.06.2026. Der Stadtrat und der Gemeinschaftsausschuss bestimmten die geänderten Entwurfsunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zur förmlichen Veröffentlichung im Internet und ergänzend zur öffentlichen Auslegung, zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB.

Der Auslegungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Die Planungsunterlagen zum geänderten Entwurf des Flächennutzungsplanes für die Verwaltungsgemeinschaft Löbau in der Fassung vom 03.06.2026 einschließlich Begründung werden im Zeitraum 

vom 11.08.2026 bis einschließlich 25.08.2026

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich veröffentlicht und auf der Internetseite der Stadt Löbau www.loebau.de unter der Rubrik „Bürgerbeteiligung & Verwaltung“ – Beteiligung & Information – Bürgerbeteiligung sowie gleichzeitig im zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.

Ergänzend zur förmlichen Veröffentlichung im Internet liegen die Planungsunterlagen als andere leicht zugängliche Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit i.S. des § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in o.g. Zeitraum in der Stadt Löbau im Technischen Rathaus, Johannisstraße 1A, Flur 2. Obergeschoss während der Dienstzeiten: 

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr 

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr 

Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr 

Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

Während der Dauer dieser Veröffentlichungs- und ergänzenden Auslegungsfrist können von jedermann zum geänderten Planentwurf in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@loebau.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, also schriftlich (Stadtverwaltung Löbau, Amt Finanzen und Bau, Altmarkt 1, 02708 Löbau) oder während der vorgenannten Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zweck der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Stadt Löbau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe E Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzerklärung – Informationspflicht im Bauleitplanverfahren gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“, welches im Rahmen der Dokumentenauslage und unter den genannten Internet-Adressen zu finden ist. 
 

Löbau, den 10.07.2026

Albrecht Gubsch 
Oberbürgermeister der Stadt Löbau
Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Löbau

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. 


45. Bielebohlauf am 23. August 2026 in Oppach


Auf dem Friedhof in Großschweidnitz kam es in letzter Zeit zu Diebstählen, die bisher nicht zur Anzeige gebracht wurden. Die Polizei weist darauf hin, dass auch geringwertige Diebstähle strafbar sind und bittet dringend, solche Vorfälle zu melden. Anzeigen können persönlich, telefonisch oder online über das Bürgerportal der sächsischen Polizei erstattet werden.

Grundsteuerbescheide prüfen – jetzt handeln!
Im Rahmen der Grundsteuerreform haben viele Grundstückseigentümer in Großschweidnitz neue Abgabenbescheide erhalten. Bitte prüfen Sie, ob Sie die geforderte Zahlung bereits geleistet haben und ob ggf. ein Lastschriftmandat vorliegt. Auch bei Widerspruch gilt der Bescheid bis auf Weiteres als verbindlich. 

Informationen zum Ausbau der Trinkwasserleitung

Der Lageplan zum Ausbau der Trinkwasserleitung ist ab sofort verfügbar und bietet einen Überblick über den geplanten Verlauf sowie die betroffenen Bereiche.

PDF zur Trinkwasserleitung

Die Sporthalle in Großschweidnitz kann noch genutzt werden – es gibt freie Kapazitäten. Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Sporthalle“ auf unserer Website.

 

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Wir bitten Gespräche beim Bürgermeister vorher anzumelden.

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