Wichtiger Hinweis vom Polizeirevier Zittau-Oberland: Diebstähle auf dem Friedhof in Großschweidnitz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Großschweidnitz,

der Polizeidirektion Görlitz, insbesondere dem Polizeirevier Zittau-Oberland, ist in jüngster Zeit bekannt geworden, dass es auf dem örtlichen Friedhof zu Diebstählen gekommen sein soll. Hierbei handelte es sich mutmaßlich um Grablampen, Grabschmuck oder andere persönliche Gegenstände. Uns ist aufgefallen, dass diese Vorfälle bislang nicht bei der Polizei zur Anzeige gebracht wurden.

Wir möchten an dieser Stelle eindringlich darauf hinweisen, dass jeder Diebstahl eine Straftat darstellt, unabhängig vom Wert des entwendeten Gegenstandes. Auch der Diebstahl geringwertiger Sachen ist gemäß § 248a StGB strafbar und wird von der Polizei verfolgt.

Es ist für uns von großer Bedeutung, dass Sie solche Vorfälle zur Anzeige bringen. Nur so können wir ein realistisches Bild der Kriminalitätslage erhalten, gezielte Maßnahmen zur Prävention ergreifen und, im besten Fall, die Täter ermitteln. Wenn Diebstähle nicht gemeldet werden, fehlen uns wichtige Informationen, um effektiv handeln zu können.

Wir bitten Sie daher dringend: Sollten Sie Opfer eines Diebstahls auf dem Friedhof – oder an einem anderen Ort – werden, zeigen Sie dies bitte bei der Polizei an.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, eine Anzeige zu erstatten:

  • Persönlich auf jeder Polizeidienststelle
  • Telefonisch über die allgemeine Rufnummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle (Polizeirevier Zittau-Oberland 03583-620 oder Polizeistandort Löbau 03585-865 0) oder, in dringenden Fällen, über den Notruf der Polizei (110)
  • Online über das Bürgerportal der sächsischen Polizei. Dies ist eine bequeme Möglichkeit, Anzeigen für Diebstähle geringwertiger Sachen oder andere Delikte zu erstatten, bei denen keine sofortige polizeiliche Präsenz erforderlich ist. Den Link zum Online-Portal finden Sie auf der Webseite der sächsischen Polizei.

Ihre Mithilfe ist entscheidend, um unsere Gemeinden sicher zu halten und Diebstählen vorzubeugen. Zögern Sie nicht, jeden verdächtigen Vorfall zu melden.

Vielen Dank für Ihre Kooperation.

Ihr Polizeirevier Zittau-Oberland

Information zur Grundsteuer

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, 

im Zuge der Grundsteuerreform hat im Januar dieses Jahres der überwiegende Teil von Ihnen als Grundstückseigentümer im Auftrag der Gemeinde Großschweidnitz von der Steuerstelle der Stadt Löbau Abgabenbescheide zur Zahlung der Grundsteuer erhalten. Um ggf. Gebühren zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, zu prüfen, ob Sie der darin enthaltenen Zahlungsaufforderung mit Fälligkeit 15.02.2025 bereits nachgekommen sind. 

Bitte prüfen Sie dabei auch, ob im Abgabenbescheid eine Bankverbindung zur Abbuchung der Forderungen vermerkt ist oder falls Sie nach Erhalt des Bescheides ein SEPALastschriftmandat erteilt haben, ob die Lastschrift ordnungsgemäß erfolgt ist. 

Sollten Sie das Abbuchungsverfahren noch wählen wollen, nutzen Sie bitte das dem Abgabenbescheid beigefügte Formular, treten Sie mit uns oder mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Kontakt oder nutzen Sie das Online Angebot: 

www.loebau.de →Bürgerservice & Verwaltung →Satzungen & Formulare →Formulare
hier: Formulare für den Bereich Stadtkasse 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auch wenn Sie Widerspruch bei der Gemeinde/ Steuerstelle der Stadt Löbau oder Einspruch beim Finanzamt Löbau eingelegt haben bzw. eine Korrektur der Veranlagung beim Finanzamt beantragt haben, der Ihnen vorliegende/ zuletzt ergangene Abgabenbescheid für Sie die verbindliche Grundlage zur Zahlung der Grundsteuer bleibt. 

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung entfällt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs, d. h. die im Abgabenbescheid festgesetzten Grundsteuerforderungen bleiben bis zur endgültigen Entscheidung zum Widerspruch/ Einspruch/ Korrektur bestehen. Bei einigen Steuerveranlagungen muss auf Grund von Übertragungs- bzw. Erfassungsfehlern die Bearbeitung der Festsetzung der Grundsteuer durch die Steuerstelle noch erfolgen. 

Sollten Sie noch keinen Abgabenbescheid erhalten haben, bitten wir Sie, nicht den ursprünglichen Betrag (gültig bis 31.12.2024) zu zahlen.
Bitte warten Sie auf den Erhalt des neuen Abgabenbescheides. 

Für Fragen stehen wir Ihnen zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Löbau oder telefonisch unter 03585/ 450-230// 450- 231 bzw. unter kommunalsteuern@loebau.de gern zur Verfügung.

Kapazitäten Sporthalle

Die Sporthalle in Großschweidnitz hat noch freie Kapazitäten.

Detaillierte Informationen finden Sie auch unter “Sporthalle”!