Kindergarten Großschweidnitz
Eine Kita stellt sich vor
Die Kita Großschweidnitz arbeitet in der Trägerschaft der Gemeinde Großschweidnitz.
Bis zu 70 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schulanfang können hier gemeinsam spielen, lernen,toben; einfach nur Kind sein.
Betreut werden die Kinder von 6 Erzieherinnen und einem Erzieher, sowie einer Erzieherin, die gerade berufsbegeleitend ihre Ausbildung macht.
Die Leitung der Kita hat Elke Freund.
Liebe Besucher, wenn Sie unsere Arbeit in der Kita unterstützen wollen, können Sie das auf mehrere Arten machen.
Zum einen sammeln wir weiterhin Zeitungen und Altpapier. Unsere Zeitungstonne finden Sie bei den anderen Tonnen auf dem Kita Gelände. Außerem sind wir als Kita auf der Plattform Schulengel angemeldet, dort können Sie ihre Einkäufe in eine gute Tat verwandeln.
Schauen Sie es sich doch einfach unter https://www.schulengel.de mal an.
02708 Großschweidnitz
Deutschland
- Telefon: +49 03585 832 373
- Fax: +49 03585 452 109
- E-Mail: kita@~@grossschweidnitz.de
Satzung Elternbeiträge
Satzung der Gemeinde Großschweidnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in KindertagespflegeAuf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301) in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (SächsKitaG) vom 27. November 2001 (SächsGVBl. S. 705) – in der jeweils gültigen Fassung - hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2012 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Beitragspflicht
Für die Inanspruchnahme von Leistungen für die Kindertagespflege nach SächsKitaG werden Elternbeiträge erhoben.
§ 2 Beitragsschuldner
Beitragsschuldner sind Personensorgeberechtigten von Kindern, die Leistungen der Kindertagespflege der Gemeinde in Anspruch nehmen.
§ 3 Beitragshöhe
3.1 Krippenplatz
a) für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden
vollständige Familie | Alleinerziehende | |
---|---|---|
1.Kind | 190,00€ | 180,00€ |
2.Kind | 133,00€ | 123,50€ |
3.Kind | 57,00€ | 47,50€ |
4.Kind | 19,00€ | 9,50€ |
b) für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden
vollständige Familie | Alleinerziehende | |
---|---|---|
1.Kind | 126,70€ | 120,40€ |
2.Kind | 88,70€ | 82,40€ |
3.Kind | 38,00€ | 31,70€ |
4.Kind | 12,70€ | 6,35€ |
c) für die Betreuungszeit von täglich 4,5 Stunden
vollständige Familie | Alleinerziehende | |
---|---|---|
1.Kind | 95,00€ | 90,25€ |
2.Kind | 66,50€ | 61,75€ |
3.Kind | 28,50€ | 23,75€ |
4.Kind | 9,50€ | 4,75€ |
3.2 Kindergartenplatz
Die monatliche Beitragshöhe beträgt
a) für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden
vollständige Familie | Alleinerziehende | |
---|---|---|
1.Kind | 94,00€ | 89,30€ |
2.Kind | 65,80€ | 61,10€ |
3.Kind | 28,20€ | 23,50€ |
4.Kind | 9,40€ | 4,70€ |
3.2 Kindergartenplatz
Die monatliche Beitragshöhe beträgt
a) für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden
vollständige Familie | Alleinerziehende | |
---|---|---|
1.Kind | 62,70€ | 59,60€ |
2.Kind | 43,90€ | 40,80€ |
3.Kind | 18,80€ | 15,70€ |
4.Kind | 6,30€ | 3,15€ |
3.2 Kindergartenplatz
Die monatliche Beitragshöhe beträgt
a) für die Betreuungszeit von täglich 4,5 Stunden
vollständige Familie | Alleinerziehende | |
---|---|---|
1.Kind | 47,00€ | 44,65€ |
2.Kind | 32,90€ | 30,55€ |
3.Kind | 14,10€ | 11,75€ |
4.Kind | 4,70€ | 2,35€ |
§ 4 Beitragsbefreiung
Familien/Alleinerziehende haben die Möglichkeit, beim zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Beitragsbefreiung zu beantragen. (§ 90 Abs. 3, Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)
§ 5 Entstehen und Fälligkeit der Beitragsschuld
5.1 Die Beitragsschuld entsteht mit Vertragsabschluss für den Zeitraum, für den der Vertrag abgeschlossen wird.
5.2 Der monatliche Beitrag wird jeweils zum 01. eines Monats im Voraus fällig.
5.3 Stichtag für die Erhebung des Kindergartenbeitrages ist der 15. eines jeden Monats. Vollendet das Kind am bzw. bis zum 15. des Monats das 3. Lebensjahr, wird für den diesen Monat der Beitrag für den Kindergartenplatz erhoben.
5.4 Bei Aufnahme, Ausscheiden oder Krankheit des Kindes im laufenden Monat ist der volle Beitrag zu entrichten.
§ 6 Schlussbestimmungen
6.1 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.
6.2 Gleichzeitig tritt die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege der Gemeinde Großschweidnitz“ in der Fassung vom 27.06.2007 außer Kraft.
Großschweidnitz, den 12.12.2012 Anders Bürgermeister
Hier werden Sie über Aktivitäten in und um unsere Kita informiert
Juni
Wir haben einen Namen
Pünktlich zum Kindertag konnte durch den Bürgermeister Herrn Anders und unsere Leiterin Elke Freund, der neue Name der Kita enthüllt werden. Wir sind jetzt die "Dorfwichtel".
Juli
Die Schlaufüchse machten sich auf eine aufregende Fahrt mit dem Bus. Es ging nach Eibau zur Agrargenossenschaft. Der Papa einer unserer Kita-Freundinnen erklärte uns, wie das so ist mit der Landwitschaft. Es war ein richtig interessanter Vormittag mit großen Traktoren und kleinen Kälbchen.
Chronik des Kindergartens
seit 1939
In der schweren Zeit während und nach dem zweiten Weltkrieg waren die meisten Mütter gezwungen für den Lebensunterhalt ihrer Familie zu sorgen. Die Mäner waren im Krieg, später in der Gefangenschaft und viele kehrten nicht zurück. Somit stand die Frage der Unterbringung der Kinder im Mittelpunkt des Lebensablaufes.
ab 1946
Während des Krieges wurde in den Gasträumen "Zum Höllengrund" ein Kindergarten eingerichtet.
Auch nach Kriegsende bis zum Neubau eines Kindergartens verblieb die Vorschul- und Hortbetreuung in der Gaststätte.
Ab 01. August 1946 wurden in den Räumen 23 Kinder von der Leiterin Liselotte Zwahr und der Kindergärtnerin Ingeborg Liebhold sowei Köchin Frieda Roscher betreut. Die Kinder erhielten auch ein warmes Mittagessen. Mehrmals musste der Kindergarten wegen Kohlemangel und Fehlen von Nahrungsmitteln geschlossen werden.
Durchgeführte Kontrollen ergaben Mängel der Beleuchtung, unzureichende Beheizungsmöglichkeiten uns schlechte sanitäte Anlagen. Besonders gravierend waren zu diesem Zeitpunkt die Platzprobleme. Für inzwischen bis zu 20 Vorschulkinder und etwa 30 Hortkinder stand nur ein Raum zur Verfügung. All diese Probleme führten zu der Überzeugung, das nur durch einen Neubau die Frage zu lösen wäre.
1952
Im Herbst erhielt die Gemeinde dann die Mitteilung, dass der Baubeginn eines neuen Kindergartens für das Jahr 1954 vorgesehen ist.
Die Gemeinde musste schnell handeln und einen geeigneten Bauplatz erwerben.
Der Kulturbund des Ortes leistete eine herausragende Arbeit bei der Beschaffung der Finanzmittel. Es wurden Waldkonzerte, Tanzveranstaltungen, Sammelaktionen in der Bevölkerung und den Betrieben organisiert.
1953
Durch ungünstige Kaufbedingungen seitens der Verkäuferin des vorgesehenen Grundstückes, erwarb der Lehrer Ewald Seibt die Baufläche am 18.09.1953 für den Kulturbund und überließ das Bauland dann schenkunsweise der Gemeinde für den Bau des Kindergartens.
Somit konnte die Gemeinde 420,- Mark an Grunderwerbssteuer sparen.
ab 1955
Am 27.März wurde der erste Spatenstich durch den Bürgermeister Theo Pappert vollzogen.
Bereits im Herbst war Herbstfest und am 26.September1956 konnten die jüngsten Bewohner des Ortes ihr neues Domizil in Beitz nehmen.
ab 1951
Am 15.Januar nahm Faru Margarete Lehman ihre Tötigkeit als Kindergärtnerin in Großschweidnitz auf und übernahm bereits am 18.Mai 1952 deren Leitung.
Bis 1980 leitete sie mit viel Umsicht, mütterlicher Fürsorge und persönlichen Engagement diese Einrichtung. Nach ihrem Eintritt inden Ruhestand übernahm Frau Stielau bis 1990 die Leitung.
seit 1990
Ab da konnten dann auch Kinder ab 2 Jahren in der Kindertagesstätte betreut werden.
Dazu waren aber umfangreiche Umbauarbeiten, vor allem im Sanitärbereich, notwendig.
1996
Am 01.Januar wurde der Kindergarten in die Trägerschaft der AWO Oberlausitz übergeben.
Mit Einstellung des Schulbetriebes im Ort beschloss der Gemeinderat, den Hortbetrieb ebenfalls in den Kindergarten zu verlagern.